Sie müssen nicht dabei sein
Für viele Angehörige ist der Gang in die Wohnung das Schwerste am ganzen Vorgang. Sie müssen ihn nicht gehen. Wir übernehmen mit Schlüssel und schriftlicher Freigabe, dokumentieren mit Fotos und melden uns nur, wenn wir etwas finden, bei dem wir nachfragen wollen.
Fristen, die im Trauerfall drücken
Der Mietvertrag läuft nach dem Tod weiter, bis er gekündigt wird. In der Regel gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, in der Miete weiterläuft. Wer den Nachlass ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis. Räumen Sie erst, wenn diese Frage geklärt ist, sonst kann die Räumung als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Wir setzen niemanden unter Zeitdruck, aber wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Erbengemeinschaft, mehrere Ansprechpartner
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, brauchen wir eine Person, die entscheidet, und die Freigabe der übrigen. Das Angebot bekommen alle Beteiligten schriftlich, damit später nichts strittig ist. Wertgegenstände fotografieren wir vor der Verwertung.
Diskretion ist Teil der Leistung
Wir fahren nicht mit großem Firmenschriftzug vor, wir stellen keinen Container mit Werbung ins Wohngebiet, wenn Sie das nicht wollen, und wir reden mit den Nachbarn nicht über den Auftrag. Im Mehrfamilienhaus ist das oft der Punkt, der den Ausschlag gibt.